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Saldo aus vorhergehendem Jahr

Der Beginn des Kassabuches erfordert die einmalige Übernahme des Saldo aus dem vorhergehenden Jahr. Dieser Betrag (Über- oder Unterdeckung) muss mit dem 31.12. des vorhergehenden Jahres eingetragen werden, damit am 01.01 des Folgejahres der Anfangssaldo richtig aufscheint.

Beispiel für erstmalige Verwendung des Kassabuches für das Jahr 2014:
  • Eintragung des Saldo aus dem vorhergehenden Jahr mit 31.12.2013
  • Eintragung aller Buchungen für das Jahr 2014

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