- Inhaltsverzeichnis
- Saldo aus vorhergehendem Jahr
Saldo aus vorhergehendem Jahr¶
Der Beginn des Kassabuches erfordert die einmalige Übernahme des Saldo aus dem vorhergehenden Jahr. Dieser Betrag (Über- oder Unterdeckung) muss mit dem 31.12. des vorhergehenden Jahres eingetragen werden, damit am 01.01 des Folgejahres der Anfangssaldo richtig aufscheint.
Beispiel für erstmalige Verwendung des Kassabuches für das Jahr 2014:- Eintragung des Saldo aus dem vorhergehenden Jahr mit 31.12.2013
- Eintragung aller Buchungen für das Jahr 2014