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Funktionen

Eine Funktion ist eine Aufgabe, die an eine Person übertragen oder zugewiesen wird. Funktionen sind Aufgabenbereiche, die von den Trägern ausgeführt werden und dabei können der Person auch Funktionen zugewiesen werden, die aufgrund einer Qualifikation erlangt worden sind. Funktionen können dabei zeitlich begrenzt sein oder unterliegen einer Qualifikationsregel, die das Ausüben der Funktion auf Lebenszeit erlaubt. Eine Person kann gleichzeitig auch mehrere Funktionen ausüben.

Einteilung der Funktionen

Die unterschiedlichen Funktionen werden getrennt von den Kennungen verwaltet. Dabei können die Funktionen unterschiedlich strukturiert werden. Grundsätzlich ist jede Funktion eindeutig einer Person zugewiesen, wobei die zeitliche Zuweisung sich auf die eindeutig ausgeübte Funktion bezieht.

Die Funktionen werden vorteilig nach der aktuellen Geschäftsordnung entsprechend ihrer Aufgabenbereiche in Gruppen unterteilt bzw. zusammengeführt. Dies erleichtert das Auffinden einer Funktion bei der Zuweisung an eine Person.

  • Gesamtverein

  • Sektion

  • Ortsstelle

Zuweisung der Funktionen

Entsprechend der Regeln zur Zuweisung von Funktionen an Personen, ergibt sich die Unterteilung von:

  • Freie wählbare Funktionen
    Dies sind jene Funktionen, die von den Sektionen an die Personen zugewiesen werden können.
  • Gesperrte Funktionen
    Gesperrte Funktionen können nur von der Landesgeschäftsstelle an die Personen zugewiesen werden.

Aufgrund der Einteilung und Definition der Funktionen ergibt sich folgendes:

  • Gewählte Funktionen
    Sektionen wählen entsprechend der Satzungen Personen (Mitglieder), die entsprechend der Wahl einer oder mehrere Funktionen zugewiesen werden.
  • Funktionen durch eine Qualifikation
    Personen erhalten Aufgrund ihrer Ausbildung bzw. Qualifikation eine Funktion von der Landesleitung oder der Sektion zugewiesen.
  • Zugewiesene Funktionen
    Innerhalb des Vereinswesens können Funktionen an Personen zugewiesen werden.

Vorstand oder andere Gruppe

Beispiel für den Vorstand

Ein Vorstand setzt sich lt. Satzungen aus den gewählten und kooptierten Personen sowie den Gruppenreferenten zusammen. Dabei werden jene Funktionen zugewiesen, die einen möglichen Vorstand ergeben. Unberücksichtigt dessen, welche Funktionen eine Person durch eine Qualifikation bereits erlangt bzw. inne hat. Demzufolge kann eine Person eine Funktion zugewiesen bekommen und eine „Qualifikations-Funktion“ bereits haben. Das sind im gegebenen Fall immer getrennt zu vergebene Funktionen.

Beispiel 1: (für eine Person)


Gewählte Funktion:    1. Vorsitzender
Funktion durch Qualifikation:    Jugendführer

Ergebnis: 2 Funktionen
Die Person führt die Vorstandsfunktion „1. Vorsitzender“ aus und hat eine Jugendführerfunktion „Jugendführer“.

Beispiel 2: (für eine Person)


Gewählte Funktion:    BRD-Vertreter    (bestimmter Vertreter des BRD
Funktion durch Qualifikation:    BRD-Mitglied

Ergebnis: 2 Funktionen
Die Person führt die Vorstandsfunktion „BRD-Vertreter“ aus und hat eine Bergrettungs-Funktion „BRD-Mitglied“.

Beispiel 3: (für eine Person)


Gewählte Funktion:    Klettergarten-Wart
Zugewiesene Funktion:    Klettergarten-Wart        (bis zur Wahl)

Ergebnis: 1 Funktion
Die Person führt die Alpin-Funktion „Klettergarten-Wart“ aus und hat ab der Wahl eine neue Vorstandsfunktion „Klettergarten-Wart“.

Beispiel 4: (für eine Person)


Gewählte Funktion:    Beirat als Klettergarten-Wart
Zugewiesene Funktion:    Klettergarten-Wart

Ergebnis: 2 Funktionen
Die Person führt die Alpin-Funktion „Klettergarten-Wart“ aus und hat ab der Wahl eine neue Vorstandsfunktion „Beirat“.

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